Brände - Geiste - Liköre - "Vielfalt im Glas"
Obstbrand
Die Bezeichnung "Obstbrand" ist von der Europäischen Union klar definiert. Demnach ist Obstbrand eine Spirituose, die ausschließlich durch alkoholische Gärung und Destillieren einer frischen, fleischigen Frucht oder ihres Mosts gewonnen wird. Die Destillation kann mit oder ohne Stein der Früchte verlaufen. Ein Zusatz von Zucker ist verboten. Die Destillation der vergorenen Maische muss so durchgeführt werden, dass der Edelbrand Aroma und Geschmack der verwendeten Frucht beibehält. Für das Wort "Obstbrand" wird häufig auch der Begriff "Obstwasser" verwendet.

Die mengenmäßig wichtigsten Vertreter sind Obstbrände aus Äpfeln und Birnen, Kirschen, Zwetschgen und Mirabellen. Der bekannteste sortenreine Kernobstbrand wird aus Williams Christ - Birnen gewonnen.
Weinbrand
Weinbrand entsteht durch die Destillation ausgewählter Weine. Während der Lagerung in Eichenholzfässern erhält der Weinbrand im Zusammenspiel mit Luftsauerstoff und den aus dem Holz in den Edelbrand übergehenden Farb- und Aromastoffen seinen typischen Charakter.

Trester- und Hefebrand
Trester wird aus vergorenem Traubentrester (Stängel, Schalen, Kerne) gewonnen. Neben dem Herstellungsverfahren wird die Qualität stark von Boden, Klima und den verwendeten Rebsorten geprägt. Hefebrand ist ein aus Wein- oder Fruchttrub gewonnener Edelbrand.

Für Geiste werden meist Früchte verwendet, die beim normalen Brennvorgang keine hohe Ausbeute erwarten lassen. Die bekanntesten Vertreter sind Himbeer-, Brombeer- und Schlehengeist. Aber auch Rohstoffe wie Eberesche, Vogelbeere, Holunder und Hagebutte, die wild an den Wegrändern wachsen, dürfen zur Geistherstellung verwendet werden.

Liköre werden oft nach alten, unter größter Geheimhaltung überlieferten Hausrezepten aus ausgesuchten, gesunden Früchten, Kräuterauszügen und Gewürzen hergestellt.

In der Gruppe der Edelbrände, Geiste und Liköre sind die Edelbrände das wertvollste Produkt.
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Die Deklaration bzw. die Herstellungsart der einzelnen Produkte unterliegen in der EU dem Spirituosenrecht, das am 20. Mai 2008 in Kraft getreten ist.
